Silvester | Feuerwerk und Knallkörper

KEIN Feuerwerk an Silvester!

Feuerwerks- und Knallkörper sind in der Nacht von Silvester 2020 auf dem gesamten Gebiet der Stadt Remich aus Sicherheits-, Umwelt- und Tierschutzgründen verboten!

Gerne möchten wir Sie auch daran erinnern, dass generell jeder pyrotechnische Eingriff der ausdrücklichen Genehmigung des Bürgermeisters bedarf, eine Genehmigung, die der Bürgermeister der Stadt Remich für die Silvesternacht nicht erteilen wird.

Wir sind sicher, dass Sie auch ohne Feuerwerk einen schönen Silvesterabend verbringen können.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen in diesem Sinn schöne Feiertage und ein gutes Jahr 2021!

Parkausweis 2021

Die Parkausweise für das Jahr 2021 werden zwischen dem 15. und 31. Dezember 2020 automatisch per Post an jeden Haushalt verschickt.

Dies gilt nur für die gebührenfreien Parkausweise (1. Parkausweis des Haushalts). Die gebührenpflichtigen Parkausweise (2 und 3) können ab Mitte Dezember 2020 beim Einwohnermeldeamt angefragt werden.

Gemeindeverwaltung: nur mit Termin zugänglich

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 (Corona Virus) ist die Gemeindeverwaltung ab dem 29.10.2020 nur mit Termin zugänglich.

Wir bitten Sie wichtige Angelegenheiten über Telefon (+352) 23 69 2-1 oder E-Mail info@remich.lu zu regeln.

*Die Valorlux Tüten stehen vor der Gemeindeverwaltung zur Mitnahme bereit.

Subvention für normale und motorunterstützte Fahrräder

Die Stadt Remich unterstützt sanfte Mobilität!

Profitieren Sie von einer Subvention für den Erwerb von normalen und/oder motorunterstützten Fahrrädern, die den Anforderungen der geltenden Straßenverkehrsordnung entsprechen.

  1. Für den Kauf eines gewöhnlichen Fahrrades entspricht die Höhe des Zuschusses 10% des Kaufpreises ohne MwSt., jedoch maximal 100 €.
  2. Für den Kauf eines Fahrrads mit Hilfsmotor entspricht die Höhe des Zuschusses 10% des Kaufpreises ohne MwSt., jedoch maximal 250 €.

Antragsteller müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Mindestens 10 Jahre alt sein,
  2. am Tag des Kaufs in der Stadt Remich wohnhaft sein,
  3. in den letzten 5 Jahren keinen derartigen Zuschuss erhalten haben,
  4. in den letzten 5 Jahren nicht in den Genuss einer ähnlichen Zulage, eines Zuschusses, einer Zulage oder allgemein einer Beihilfe einer anderen Gemeinde oder Behörde gekommen sein.

Der Antrag muss mit dem von der Stadtverwaltung bereitgestellten Formular spätestens 6 Monate nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum an die Stadtverwaltung geschickt werden. Eine Kopie dieser Rechnung muss dem Antrag beigefügt werden.

Das Formular kann unter „Publikationen > Formulare“ heruntergeladen werden oder in der Rezeption der Stadtverwaltung der Stadt Remich angefordert werden.